• Anna Grassler

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    wohnhaft in Zürich
    aus Thalwil

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    Neueste SHAB-Meldungen: Anna Grassler

    SHAB 50/2018 - 13.03.2018
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: 4107363, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    felfel AG, in Zürich, CHE-267.003.435, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 38 vom 23.02.2018, Publ. 4074017).

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Daniela Jasmin, Steiner, von Thun, in Zürich, mit Einzelunterschrift;
    Grassler, Anna, von Thalwil, in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Schläpfer, Jürg, von Rehetobel, in Kilchberg (ZH), mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Steiger, Manuela Ramona, von Richterswil, in Zürich, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    SHAB 62/2016 - 31.03.2016
    Kategorien: Liquidation, Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management

    Publikationsnummer: 2750893, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    GlamBox Schweiz GmbH in Liquidation, in Kilchberg ZH, CHE-338.067.209, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 109 vom 10.06.2014, Publ. 1543661).

    Domizil neu:
    Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Grassler, Anna, von Thalwil, in Zürich, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 25 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: in Oberrieden];
    Küpper, Christian, deutscher Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 50 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: in St. Gallen].

    SHAB 24/2016 - 04.02.2016
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 2635757, Handelsregister-Amt Zürich

    "EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung gemäss Art. 153b Abs. 1 HRegV

    1. Die GlamBox Schweiz GmbH in Liquidation wird von Amtes wegen aufgelöst.
    2. Es wird Vormerk genommen, dass die GlamBox Schweiz GmbH in Liquidation mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20. Mai 2014 ordentlich aufgelöst und Can Olcer, von Lausanne, in Zumikon, als Liquidator gewählt wurde.
    3. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: GlamBox Schweiz GmbH in Liquidation, in Kilchberg ZH, CHE-338.067.209, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 109 vom 10.06.2014, Publ. 1543661). Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Grassler, Anna, von Thalwil, in Zürich, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 25 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: in Oberrieden]; Küpper, Christian, deutscher Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 50 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: in St. Gallen].
    4. Die Eintragungsgebühren von CHF 188.00 werden Can Olcer, von Lausanne, in Zumikon, Christian Küpper, deutscher Staatsangehöriger, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, und Anna Grassler, von Thalwil, in Zürich, unter solidarischer Haftung auferlegt und von Can Olcer bezogen.
    5. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR werden Can Olcer, Christian Küpper und Anna Grassler je mit einer Ordnungsbusse von CHF 400.00 belegt.
    6. Die Beträge von CHF 588.00 betreffend Can Olcer und CHF 400.00 betreffend Anna Grassler werden nach der Eintragung in Rechnung gestellt. Der Betrag von CHF 400.00 betreffend Christian Küpper ist einstweilen uneinbringlich.
    7. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann die Auflösung widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV).
    8. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

    Handelsregisteramt des Kantons Zürich, 8022 Zürich
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